Das Landratsamt Ostallgäu hat heute bekannt gegeben, das ab dem 02.12.2021 der Regionale Hotspot-Lockdown aufgehoben wird und nunmehr die allgemeinen Regelungen der 15.BayIfSMV gelten.

Das bedeutet, die Sportstätten im Ostallgäu nehmen ab 02.12.2021 wieder den Betrieb auf, der Trainings- und Spielbetrieb des ERC Lechbruck kann somit ab dem 02.12.2021 wieder stattfinden.

Wir weisen auf folgende Regelungen hin:

– Unter freiem Himmel besteht Maskenpflicht bei Veranstaltungen nach § 4 15.BayIFSMV (z.B. öffentlichen und privaten Veranstaltungen außerhalb privater Räumlichkeiten, Sportstätten, Kulturbereich).

– Die Maskenpflicht gilt u.a. nicht
• innerhalb privater Räumlichkeiten,
• am festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m
zu anderen Personen gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehören,
• für Gäste in der Gastronomie, solange sie am Tisch sitzen,
• für Kinder bis zum sechsten Geburtstag.

– Für Spieler und Zuschauer gilt die 2G plus Regel

– Die Zuschauerkapazität wird auf 250 begrenzt

Änderungen vorbehalten.