Arbeitsdienste / Arbeitsdienstersatzbeiträge
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Verpflichtung zur Arbeitsdienstleistung
Jedes aktive Mitglied des ERC Lechbruck e.V. (Sportler/Sportlerinnen im Eishockey oder Eiskunstlauf) ist verpflichtet, pro Kalenderjahr Arbeitsdienste zu leisten.
Jugendliche unter 16 Jahren: Die Erziehungsberechtigten übernehmen die Arbeitsdienste oder stellen eine Vertretung (ab 16 Jahren).
1.2 Umfang der Arbeitsdienste
Die Arbeitsdienste werden über ein Punktesystem erfasst. Pro aktivem Mitglied sind jährlich 10 Punkte zu erreichen.
1.3 Arbeitsdienstersatzbeitrag
Nicht erreichte Punkte werden mit 7,50 EUR pro Punkt in die Vereinskasse ausgeglichen.
Beispiel 1: Erreichte Punktzahl = 6 Punkte → Fehlend = 4 Punkte → Ersatzbetrag = 4 × 7,50 EUR = 30 EUR.
Beispiel 2: Erreichte Punktzahl = 10 Punkte → Fehlend = 0 Punkte → Ersatzbetrag = 0 EUR.
1.4 Freistellungen
Passive Mitglieder und Trainer sind von der Arbeitsdienstverpflichtung befreit, können jedoch freiwillig Arbeitsdienste leisten.
2. Organisation der Arbeitsdienste
2.1 Festlegung und Kommunikation
Arbeitsdienste werden vom Vorstand oder beauftragten Vereinsmitgliedern definiert und frühzeitig kommuniziert.
Informationen zu den Arbeitsdiensten erfolgen über SPOND oder andere digitale Kanäle (z. B. WhatsApp-Gruppen).
2.2 Arten von Arbeitsdiensten
Beispiele für typische Arbeitsdienste:
Unterstützung bei Veranstaltungen (Aufbau, Abbau, Essens-/Getränkeverkauf, Eintrittskasse).
Hilfe bei Heimspielen der 1. Mannschaft (z. B. Stüberldienst, Ordnerdienst).
Durchführung von Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Eisstadion.
Spieler der 1. Mannschaft: Unterstützung bei Nachwuchstrainingseinheiten oder Vereinsaktionen.
2.3 Erfassung der Arbeitsdienste
Arbeitsdienste werden in einem Punktekonto pro Mitglied dokumentiert.
Der Vorstand oder ein beauftragtes Vereinsmitglied führt die Liste und stellt auf Anfrage den Punktestand bereit.
3. Punktesystem für Arbeitsdienste
Die Vergabe von Punkten orientiert sich am tatsächlichen Aufwand und der Dauer der Tätigkeit (siehe Anlage).
4. Abrechnung und Kontrolle
4.1 Überprüfung der Punktzahlen
Die Erfüllung der Arbeitsdienstpflicht wird jeweils zum Ende des Kalenderjahres (31. Dezember) geprüft.
Fehlende Punkte werden durch den Ersatzbetrag auf das Vereinskonto des ERC Lechbruck e.V. ausgeglichen.
4.2 Zahlung des Ersatzbetrags
Der Ersatzbetrag wird jeweils im Januar des Folgejahres durch den ERC Lechbruck e.V. per Lastschrift eingezogen bzw. in Rechnung gestellt.
5. Ziele und Motivation
5.1 Stärkung des Vereinslebens
Der Arbeitsdienst soll die aktive Teilnahme am Vereinsleben fördern und die Gemeinschaft stärken.
5.2 Einsatz freiwilliger Helfer
Passive Mitglieder oder Angehörige können jederzeit freiwillig Arbeitsdienste leisten, um den Verein zu unterstützen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Änderungen
Der Vorstand behält sich vor, den Vorgabenplan bei Bedarf anzupassen. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
6.2 Inkrafttreten
Dieser Vorgabenplan tritt mit Beschluss durch den Vorstand am 12.12.2024 in Kraft und gilt ab dem 01. Januar 2025.
Organisatorischer Ablauf der Arbeitsdienste
Arbeitsdienste und Veranstaltungen werden beim ERC Lechbruck e.V. in der Regel über die App SPOND organisiert. Abweichend davon können kurzfristig Arbeitsdienste für Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen im Eisstadion organisiert werden.
Nach Absolvierung eines Arbeitsdienstes ist eine Meldung über folgenden Link erforderlich:
https://erclechbruck.aidaform.com/meldung-arbeitsdienst
Jede Meldung wird geprüft und anschließend durch den Vorstand in der Mitgliederverwaltung erfasst.
Die Abrechnung erfolgt jeweils im Januar des Folgejahres. Offene Arbeitsdienstersatzbeiträge werden ebenfalls im Januar per Lastschrift eingezogen.