Da der maßgebliche Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz von 35 im Ostallgäu an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde, treten mit Wirkung zum 23.08.2021 neue Regelungen für den Trainings- und Spielbetrieb in Kraft, die die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweis für alle diejenigen betreffen, die keinen Nachweis über ihre Impfung oder Genesung von einer Covid-Infektion erbringen  können (sogenannte 3G-Regel). Ein Testnachweis muss demnach vorgelegt werden bei Sportausübung und beim Besuch von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Beim Sport im Außenbereich ist dies nicht notwendig.

Als Tests gelten PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden), Antigentests (nicht älter als 24 Stunden) und Selbsttests, die unter Aufsicht durchgeführt wurden.

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises sind Geimpfte und Genesene, Kinder bis zum 6. Geburtstag.